Inklusion
Die Sekundarschule Olsberg-Bestwig
- eine inklusive Schule
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 1. Dezember 2010 einstimmig beschlossen, die seit 26. März 2009 in Deutschland gültige UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen „für alle Lebensbereiche“ umzusetzen. Das beinhaltet die Forderung nach einem „inklusiven Bildungssystem“.
Nach den Vorgaben der Konvention soll die allgemeine Schule zum Regelförderort für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen werden und das deutsche Bildungssystem inklusiv umgestaltet werden. (9. Schulrechtsgesetzänderungsgesetz - Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vom 16. Oktober 2013)
In einer inklusiven Schule lernen Kinder und Jugendliche, egal ob mit oder ohne Behinderungen, gemeinsam. Dabei sollen alle Schülerinnen und Schüler die (sonderpädagogische) Unterstützung und Förderung erhalten, die sie benötigen.
Informationen zum Thema Inklusion im HSK finden sie unter:
Allg. Infos zum Thema sonderpädagogische Förderung:
Sonderpädagogische Förderung
an der Sekundarschule Olsberg-Bestwig
Übergang Grundschule – Sekundarschule
Um einen reibungslosen Übergang von der Grundschule zur Sekundarschule zu ermöglichen, wird eine enge Kooperation mit den Grundschulen in unserem Einzugsbereich sowie den Eltern und Erziehungsberechtigten der zukünftigen Sekundarschülerinnen und - schüler angestrebt.
Unsere Angebote:
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Mit den Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf finden im Rahmen der Anmeldung an der Sekundarschule zusätzlich individuelle Gespräche statt, um vorab detailliertere Informationen zum individuellen Leistungsvermögen und den Bedürfnissen zu erhalten.
Anhand dieser Informationen werden die Klassen der neuen Jahrgangstufe 5 gebildet. Aufgrund der besseren Kompatibilität der Stundenpläne werden die Förderschülerinnen und -schüler, die zieldifferent gefördert werden, in einer Klasse zusammengefasst.
Förderplanung
Die Basis der individuellen Förderung bilden die am Schuljahresbeginn erstellten Förderpläne. Der Förderplan beschreibt den Förderbedarf (Stärken und Schwächen des Kindes), eine Zielformulierung sowie die dafür notwendigen Fördermaßnahmen.
Der Förderplan wird an unserer Schule in einer Förderplan-Konferenz im ersten Quartal eines Schuljahres von allen Lehrerinnen und Lehrern, die ein Kind unterrichten, gemeinsam entwickelt.
Im Laufe des zweiten Halbjahres wird der Erfolg der Förderung überprüft und der Förderplan ggf. geändert bzw. angepasst.
Organisation der sonderpädagogischen Unterstützung
Abhängig von der Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf in einer Jahrgangstufe, deren individuellen Bedürfnissen und dem verfügbaren Stundenkontingent (insbesondere der Förderschullehrerinnen und -lehrer), erfolgt die Förderung nach unterschiedlichen Modellen:
(ggf. mit Unterstützung einer Förderschullehrkraft; innere Differenzierung)
(äußere Differenzierung)
Förderschülerinnen und -schüler (Förderschwerpunkte 4 - 7, s.o.) erhalten in der Regel ca. 3 Wochenstunden) zusätzliche Unterstützung durch externe Förderschullehrkräften
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Unterricht im Klassenverband – der Regelfall
Der Regelfall sieht vor, dass so oft wie möglich alle Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf am Regelunterricht des Klassenverbands teilnehmen (Modell: Gemeinsames Lernen an einem Lerngegenstand). Je nach Förderdarf, individuellen Voraussetzungen und Bedürfnissen werden die angewendeten Methoden bzw. die verwendeten Materialien von der unterrichtenden Lehrperson für die Schülerinnen und Schüler differenziert, z.T. werden andere Lehrwerke eingesetzt. Bei der Erstellung der Materialien stehen die Förderschullehrerinnen und – lehrer beratend zur Seite.
In einzelnen Stunden (insb. in Hauptfächern) werden die Regelschullehrerinnen und -lehrer durch Förderschullehrerinnen und -lehrer unterstützt. Je nach Teamteaching-Modell können die Aufgaben unterschiedlich verteilt werden.
Unterricht im Lernbüro – ein Förderort für alle
Das Lernbüro wurde im Schuljahr 2016 / 2017 am Hauptstandort Olsberg eingeführt und an beiden Standorten umgesetzt. Es ist ein offenes Angebot, das sich nicht ausschließlich an Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf richtet, sondern allen zur Verfügung steht.
Zu vorab festgelegten Zeiten haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, das Lernbüro aufzusuchen, um dort mit einer Förderschullehrkraft erneut bzw. vertiefend den im Klassenverband behandelten Unterrichtsstoff aufzuarbeiten, sodass entstandene Lücken geschlossen werden können. Das Lernbüro versteht sich als zeitlich begrenztes Lernangebot, sodass generell eine Wiedereingliederung in den Unterricht des Klassenverbands erfolgen kann.
Unterricht in separaten Kleingruppen
Insbesondere im Fach Englisch konnte festgestellt werden, dass sich die Beschulung von Förderschülerinnen und -schülern, die in zieldifferenten Bildungsgängen unterrichtet werden, durch die zunehmende Komplexität einer Fremdsprache schwierig gestaltet und die Differenzierungsmöglichkeiten begrenzt sind. Daher ist es für einige Förderschülerinnen und -schüler sinnvoller, den Englischunterricht in separaten Kleingruppen unter der Leitung einer Förderschullehrkraft durchzuführen. Hierbei wird ebenfalls ein stark differenziertes Lehrwerk verwendet ("Klick! Englisch" aus dem Cornelsen- Verlag), was den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit bietet, Grundzüge der englischen Sprache zu erlernen.
Darüber hinaus findet - je nach Gruppengröße und individuellen Bedürfnissen - der Unterricht in weiteren Hauptfächern auch in Kleingruppen (z.T. innerhalb der Lernbüro-Zeiten) statt.
Durch einen Konferenzbeschluss kann die Möglichkeit für einzelne Schülerinnen und Schüler des Bildungsgangs Lernen eröffnet werden, den Englischunterricht nicht zu besuchen und in dieser Zeit stattdessen große, vorrangigere Förderbedarfe in den Fächern Deutsch und / oder Mathematik aufzuarbeiten.
Schulhund Casti entspannt nicht nur die Lernsituation im Unterricht in Kleingruppen durch seine Anwesenheit, sondern wird auch in den Unterricht einbezogen.
Reflexionsgespräche bzw. "Soziales Lernen"- Training
Insbesondere mit Förderschülerinnen und -schüler mit dem Förderschwerpunkt emotionale, soziale Entwicklung finden regelmäßige Reflexionsgespräche (ein- bis zweimal pro Woche) mit einer Förderschullehrkraft statt.
In diesen Gespräche werden das Lern- und Sozialverhalten der zurückliegenden Woche reflektiert und Verhaltensproblem und notwendige Verhaltensänderungen besprochen. Dabei werden individuelle Maßnahmen - wie z.B. Verhaltenspläne, regelmäßige Rückmeldungen an die Erziehungsberechtigten - vereinbart.